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Katalog "Preussen - Recht" (26 Titel) |
VERHANDLUNGEN DER PREUßISCHEN NATIONAL-VERSAMMLUNG ZU BERLIN. Stenographische Berichte. Erste (bis 102.) Sitzung. Vier Bände. Breslau, Verlag der Expedition der Landtags-Verhandlungen, 1848. (1) Bl., Seite 1 bis 552 und Seite 569 bis 718 S.; Seite (719) bis 1438; Seite (1439) bis 2158 und Seite (2161) bis 2639,(1), 8 Seiten, hübsche schwarze Pappbände der Zeit mit roten, goldgeprägten Rückenschildern und etwas Linienvergoldung, dreiseitiger Rotschnitt (an den Kanten stellenweise etwas berieben), 26 x 20,3 cm. | |||
| Bestellnr. / order no. 1417 | EUR 900,00 |
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Es erschienen im Jahre 1848 noch 2 weitere Ausgaben der Verhandlungen in Berlin und Leipzig. Der 8-seitige Anhang in Band 4 enthält die 'Verordnung betreffend die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung. ... Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat ...'. - In Band 1 fehlen die Lagen 70 und 71, d. h. die Seiten 553 bis 568 und in Band 4 der Vortitel, 3 Bände mit ex libris auf dem Innendeckel, stellenweise handschriftlicher Besitzvermerk 'Dolan', die ersten und letzten Seiten jeweils etwas deutlicher, sonst nur vereinzelt leicht stockfleckig, abgesehen von vereinzelten Bleistiftanstreichungen und vereinzelten kl. Randläsuren gutes Exemplar. --- Preussen - Recht [1848 bürgerliche Revolution Nationalversammlung]
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ALLGEMEINE DEPOSITAL=ORDNUNG für die Ober= und Unter=Gerichte der sämmtlichen Königlich Preußischen Lande. Angebunden : II. ALLGEMEINE HYPOTHEKEN=ORDNUNG für die gesammten Königlichen Staaten. III. INSTRUCTION FÜR DIE OBER= UND UNTERGERICHTE zur Ausführung der Königlichen Verordnung vom 16ten Juni d.J. wegen Einrichtung des Hypotheken=Wesens in dem mit den Preußischen Staaten vereinigten Herzogthum Sachsen. IV. Anhang zur Instruktion ... I: Berlin, George Jakob Decker, 1783, 174 S. II: Berlin, George Jakob Decker, 1784, 124 S. III: Berlin, Decker, 1820, 15 S. IV: Berlin, Decker, 1820, 37 S., Halbleder-Band der Zeit mit etwas Rückenvergoldung, marmorierten Decken und dreiseitigem Rotschnitt (Rückenvergoldung verblasst, Rücken beschabt und etwas fleckig, Kanten berieben). Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 266 | EUR 200,00 |
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- Vorsätze etwas leimschattig, sonst innen gutes, nahezu fleckenfreies Exemplar. --- Preussen - Recht []
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ALLGEMEINE GERICHTSORDNUNG FÜR DIE PREUßISCHEN STAATEN. Erster Theil. Prozeßordnung. Berlin, Pauli, 1795. VIII, 1288 S., Halbpergament-Band der Zeit mit neuen dunkelblauen Deckenbezügen und zeitgen., dreiseitigem Rotschnitt (Rücken leicht fleckig). Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 288 | EUR 250,00 |
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"Die Allgemeine Gerichtsordnung ... schloß die Reform, die Carmers knapper Entwurf von 1774 eingeleitet hatte und die mit dem Corpus Juris Fridericianum bereits fortgesetzt worden war, ab. Beibehalten wurde das von Carmer stets befürwortete Inquisitionsprinzip, d. h. die Ermittlung der Tatsachen lag beim Richter; die Parteien waren zur Wahrheit verpflichtet, auch durfte der Richter keine anderen Wege zur Wahrheitsfindung suchen als sie sich während der Verhandlung aus den Aussagen der Parteien ergeben hatten" (Katalog 'Allg. Landrecht', S. 88). Mit der 'Allg. Gerichtsordnung' "war die Rechtseinheit auf zivilprozessualem Gebiete und zugleich für lange der Abschluß der Zivilprozeßreform erreicht" (Schmidt, Rechtsentwicklung in Preussen, S. 27). Es erschienen bis 1796 noch Teil 2 'Verfahren in nicht streitigen Angelegenheiten', Teil 3 'Die Pflichten der Justizbediensteten' und ein Registerband. - Stellenweise kl. leichter Wasserrand, einige Seiten mit Abklatsch der gegenüberliegenden Seite, dadurch vereinzelt schwer lesbar, stellenweise Anstreichungen. --- Preussen - Recht [Prozessrecht Zivilrecht Rechtsgeschichte]
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Anonym - Warum konnte der König von Preußen die von der National-Versammlung in Frankfurt beschlossene Reichs-Verfassung und die mit ihr zugleich Ihm angebotene Kaiserkrone nicht unbedingt annehmen? Berlin, Brandes & Schultze, 1849. 14 S., (1) w. Bl., Original-Heftstreifen-Broschur (Titelblatt mit dem gestrichenen Stempel der Bibliothek Liebenberg und Nummerierung sowie der Spur eines abgelösten Schildchens, Vorder- und Rückseite etwas stockfleckig). | |||
| Bestellnr. / order no. 6885 | EUR 80,00 |
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(Nicht bei Holzmann-Bohatta). Entlarvt die Absicht des Frankfurter Verfassungsentwurfs Preussen zu entmachten, eine Republik zu errichten und "nur zum Vortheil der Beschäftigungs- und Besitzlosen" zu wirken. - Titelblatt verso mit dem Stempel 'Bibliothek Partei-Hochschule Karl Marx', innen minimal stockfleckig, untere Seitenecken geknickt. --- Preussen - Recht [1848 Verfassungsfrage]
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Birkenbiehl (Hrsg.) : Die Gesinde - Ordnungen für die preußische Monarchie mit Ausnahme der 1866 erworbenen Landestheile und Hohenzollerns. Pflichten und Rechte der Herrschaft und des Gesindes nebst den darauf bezüglichen Gesetzen, Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe etc. Dritte durchaus umgearbeitete Auflage. Berlin, Siemenroth & Worms, 1892. VI, 113 S., privater Halbleinwand-Band der Zeit (Einband etwas berieben), kl. 8vo. | |||
| Bestellnr. / order no. 7202 | EUR 45,00 |
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"In der ehelichen Gesellschaft kommt es dem Manne zu, das nöthige Gesinde zum Gebrauch der Familie zu miethen. Weibliche Dienstboten kann die Frau annehmen, ohne daß es dazu der ausdrücklichen Einwilligung des Mannes bedarf." Über Gesinde-Mäkler, Vertragsgestaltung, Lohn und Kost ("hängt bloß von freier Uebereinkunft ab"), Pflichten des Gesindes, Pflichten der Herrschaft etc. - Vorderer Innendeckel mit unauffälligem privaten Stempel, innen nahezu ungebräunt. --- Preussen - Recht [Kulturgeschichte]
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BÜLOW-CUMMEROW, ERNST GOTTFRIED GEORG VON : Beleuchtung des von der Regierung den Kammern vorgelegten Gesetzentwurfs: die Ablösung der Real-Lasten etc. etc. betreffend und Vorschläge zur Verbesserung der in diesen enthaltenen Mängel. Vom permanenten Ausschusse des Vereins zum Schutze des Eigenthums und zur Förderung des Wohlstandes aller Volksklassen. Berlin, Schneider & Comp., 1849. 42 S., Original-Heftstreifen-Broschur (Vorderseite leicht stockfleckig und mit dem gestrichenen Stempel der Bibliothek Liebenberg und kl. Nummer, Rückseite mit kleinem Tintenfleck). Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 6873 | EUR 40,00 |
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Innen nahezu stockfleckenfrei, Umschlag verso mit dem Stempel der 'Bibliothek Partei-Hochschule Karl Marx'. --- Preussen - Recht [Reallasten 1848]
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COCCEJI, SAMUEL VON. PROJECT DES CODICIS FRIDERICIANI MARCHICI,oder, eine, nach Sr. Königl. Majestät von Preussen Selbst vorgeschriebenen Plan entworffene Cammer=Gerichts=Ordnung, nach welcher alle Processe in einem Jahr durch drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen : Nebst dem Project einer Sportul-Ordnung und eines Pupillen=Collegii. Beigebunden : 1- Vollständiges Register, aller in dem Project des Codicis Fridericiani Marchici enthaltenen Titel und darinn befindlichen Haupt-Sachen, 1748. 2 - Seiner Königlichen Majestät in Preußen .. Vor Dero Chur-Marck Brandenburg Verfaßte Criminal-Ordnung, 1717. 3 - FRIEDRICH II. : Reglement, Was für Justiz-Sachen denen Krieges- und Domainen-Cammern verbleiben, (1749). Berlin, Christian Albrecht Gäbert, 1748. (2) Bl., 328 S., (2) Bl., 4 S., Lederband der Zeit auf fünf unechten Bünden, mit goldgeprägtem Rückenschild und reicher Rückenvergoldung (Fehlstellen am Rücken und an den Gelenken fachmännisch und unauffällig hinterlegt, Ecken berieben), 33,5 x 20 cm. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 293 | EUR 1200,00 |
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Das 'Projekt' der Prozeßordnung "besteht aus vier Teilen : 1. der Umschreibung der Ämter und Aufgaben aller Mitglieder des Kammergerichts; 2. der Kennzeichnung des Ablaufs der Verfahren unter Vermeidung früher eingeschlichener Mißstände; 3. einer genauen Aufzählung der Zuständigkeiten des Kammergerichts und 4. einer Darstellung besonderer Prozeßarten." (Katalog 'Allg. Landrecht', S. 27). Sie "zeichnet sich aus durch straffe Organisation der Gerichte; durch Besetzung derselben mit ausschließlich gelehrten, festbesoldeten, anderweitig nicht belasteten Richtern; durch Einführung eines beschränkten mündlichen Verfahrens; durch unbedenkliches Abschneiden aller verzögernden Zwischenfälle und durch die endgültige Einordnung des von Cocceji schon 1739 eingeführten Bagatellprozesses in das Prozessgefüge." (Stinzing-Landsberg III.1, S. 218). Das Wirken Coccejis, der 1747 zum Großkanzler ernannt worden war, "bedeutet einen entscheidenden Schritt auf dem Wege zum Ausbau der Justiz als 'Dritter Gewalt' in Preußen." (Kleinheyer-Schröder, S. 61). In der Ausbildung und Qualifizierung der Richterschaft, ihrer auskömmlichen Besoldung, in der zuverlässigen Bindung des Richters an das Gesetz liegt "die Tendenz zur Verselbständigung des Juristenstandes" (a.a.O.) Als Friedrich der Große 1779 im Müller-Arnold-Prozeß einen 'Machtspruch' fällte, zeigte die einhellige Ablehnung dieses Eingriffs in ein Verfahren die Wirkung der Coccejischen Reformen: "Eine neue Schicht von Richterbeamten mit Korpsgeist war entstanden, dem Recht und dem Staat ... verpflichtet. Aus ihr stammten auch die aufgeklärten Reformer (Svarez), die 1794 mit dem Allg. Landrecht das Werk Coccejis zu seinem eigentlichen Abschluß bringen sollten." (a.a.O., S. 61 f.). - Zweites Vorsatzblatt mit Namenszug, S. 19 mit winziger Fehlstelle, stellenweise minimal stockfleckig. Zu den beigebundenen Texten : 1- Vollständiges Register, aller in dem Project des Codicis Fridericiani Marchici enthaltenen Titel und darinn befindlichen Haupt-Sachen. Berlin, Christian Ludewig Kunst, 1748. (2) Bl., 134 S. (Vergl. 'Katalog Allg. Landrecht', 21). - S. 37 mit winziger Fehlstelle, vereinzelt braunfleckig. 2 - Seiner Königlichen Majestät in Preußen .. Vor Dero Chur-Marck Brandenburg Verfaßte Criminal-Ordnung. Berlin, Christoph Gottlieb Nicolai, 1717. (4) Bl., 88 S. 3 - FRIEDRICH II. : Reglement, Was für Justiz-Sachen denen Krieges- und Domainen-Cammern verbleiben / und welche vor die Justiz-Collegia oder Regierungen gehören. Halberstadt, Heinrich Wilhelm Friderich, (1749). (6) Bl. 4 - (3) Bl. mit zeitgenössischen handschriftlichen Nachträgen. --- Preussen - Recht [Prozessrecht Strafrecht Justizreform]
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EISENBAHN - Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde. Berlin, den 5. Juli 1870. Einfache Heftstreifen-Broschur, 24 x 19 cm. | |||
| Bestellnr. / order no. 700 | EUR 80,00 |
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Mit dem gedruckten Vermerk 'Abdruck als Beilage zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten'. Nr. 23 des 'Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes', S. 419 - 460. Angebunden: Nr. 24: 'Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde', Seite 461 - 480, mit einer schematischen Darstellung des Normalprofils 'des lichten Raumens für die freie Bahn und die Bahnhöfe'. - Papierbedingt etwas gebräunt. --- Preussen - Recht [Eisenbahn Reglement Eisenbahnbetrieb Bahnpolizei]
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FRIEDRICH II. CODE FRÉDERIC; ou Corps de Droit, pour les États de sa Majesté le Roi de Prusse: Fondé sur la Raison, & sur les Constitutions du Pays; Dans le quel le Roi a disposé le Droit Romain dans un ordre naturel, ... Etablissant de cette manière un droit certain et universel. Traduit de l'Allemand .. Avec l'exposition abregée du plan du Roi, pour la réformation de la justice, par M. Formey, (Halle), 1751. 38, XXV, (1), 412, (4) S., Lederband der Zeit auf fünf unechten Bünden, mit rotem, goldgeprägtem Rückenschild und reicher, floraler Rückenvergoldung, dreiseitigem Rotschnitt und marmorierten Vorsätzen (Gelenke mit kleineren Einrissen). | |||
| Bestellnr. / order no. 2943 | EUR 200,00 |
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Erster Band von drei Bänden, die bis 1755 erschienen. Erste französische Ausgabe des Corpus Juris Fridericianum. - Titelblatt mit zeitgen. Besitzvermerk, schönes, nur vereinzelt etwas stockfleckiges Exemplar. --- Preussen - Recht []
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FRIEDRICH II. - Ausführlicher Anhang zum Codice Fridericiano, der Tribunals-Ordnung und dem Project eines Pupillen -Collegii, in welchem alle seit derselben Publication und Einführung ergangene Verordnungen, wodurch sothane Gesetze eine Erklärung, Aenderung oder Zusatz erhalten, ihrem gantzen Inhalte nach gesamlet sind. Mit allergnädigster Approbation. Berlin, Christian Ludewig Kunst, 1769. Titelblatt, 310 S., neuerer Pappband mit goldgeprägtem Rückenschild, Folio. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 2074 | EUR 500,00 |
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![]() "Nachdem sich auch der 1761 verteilte erste 'Anhang zum Codex Fridericianus' als unvollständig erwiesen hatte, weil in ihm die in der Fortsetzung des Corpus Constitutionum Marchicarum von Mylius und die in den Sammlungen der Akademie der Wissenschaften zusammengetragenen Verordnungen nicht noch einmal abgedruckt worden waren und weil er zudem schon nach wenigen Monaten nicht mehr auf dem neuesten Stand war, erschien 1769 "mit allergnädigster Approbation" der "ausführliche Anhang". Er enthielt alle seit der Publikation des Codex Fridericianus ergangenen, ihn ergänzenden, erklärenden oder abändernden Verordnungen ihrem ganzen Inhalt nach in der Reihenfolge des Codex und mit Hinweisen auf welche Paragraphen sie sich beziehen. Trotzdem blieb der Codex Friedericianus ein Provisorium, und weder Jariges, Großkanzler von 1755 bis 1770, noch Fürst, Großkanzler von 1770 bis 1779, haben die Unzulänglichkeiten im Justizwesen abzustellen vermocht. Wie vor Jahrzehnten führte man Klage über die Dauer der Prozesse, und es schien, als ob der Einsatz Coccejis während seiner vielen Reisen durch die Preußischen Provinzen ohne Nachhall geblieben war." (Katalog 'Allg. Landrecht für die preussischen Staaten', S. 32). - Titelblatt mit 2 alten preussischen Stempeln, gutes, nur am Rand stellenweise etwas braunfleckiges Exemplar. --- Preussen - Recht [Justizreform] Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenfrei. Die Versandkosten innerhalb Europas betragen (Landweg/surface mail) EUR 14,00 & (Luftpost/air mail) EUR 18,00. Die Versandkosten für Länder außerhalb Europas betragen (Landweg/surface mail) EUR 20,00 & (Luftpost/air mail) EUR 35,00. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. |
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FRIEDRICH II. : Königl. Preußische Eigenthums-Ordnung des Fürstenthums Minden, und der Grafschafft Ravensberg. Mit Königl. allergnädigstem Privilegio. Bielefeld, Gedruckt und zu finden bey Franz Wilhelm Honäus, (1741), (3) Bl., 40 S., neuer marmorierter Pappband, 18,9 x 15,5 cm | |||
| Bestellnr. / order no. 5219 | EUR 220,00 |
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Innen etwas gebräunt, Vorsatz, Titelblatt und 3 weitere S. mit Namenszug, vorderer und hinterer Vorsatz sowie S. 9 mit ausführlichen zeitgen. Marginalien, ansonsten einige Anstreichungen und kl. Marginalien. --- Preussen - Recht [Westphalen Minden Ravensberg]
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FRIEDRICH III., Markgraf zu Brandenburg : Churfürstl. Brandenburgische Neumärckische Verbesserte Cammer=Gerichts=Ordnung / Vom eilfften Decembris des 1700. Jahres. Und : Churfürstl. Brandenburgische Verbesserte Landreuter=Ordnung / Vom eilfften Decembris des 1700. Jahres. Cüstrin / gedruckt bey Gottfried Heinichen. 95 S., neuerer marmorierter Pappband, 20,2 x16,7 cm. | |||
| Bestellnr. / order no. 2477 | EUR 500,00 |
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Selten, für uns sind über den KVK in Deutschland nur je ein Exemplar in Halle und Jena nachweisbar. VD 17 (3:605588G) gibt für das Exemplar in Halle ein größeres Format und die Seitenzahl 46 an. Im Juli 1700 war die Akademie in Berlin gegründet worden und bereits kurze Zeit später kursierte ein anonymer Beitrag des Akademiepräsidenten Leibniz zur Justizreform. Doch während Leibniz eine Neuordnung der teils in sich widersprüchlichen, teils äußerst langwierigen und unübersichtlich gewordenen Rechtssprechung durch ein kurzes aber umfassendes und deutliches Gesetzbuch forderte, scheiterte der vom Kurfürsten angeregte Plan, daß die Gerichte und juristischen Fakultäten alle 'causas dubias' zusammenstellen um dann auf Grundlage von Gutachten zu entscheiden, schlicht an der Fülle des Materials. An einer Sichtung, Klärung und Ordnung der Gesetze und der Gerichtspraxis nach den Kriterien der Vernunft und Billigkeit im Sinne Leibniz' bestand kein Interesse. "Leibniz, der Philosoph, klopfte mit seinen Naturrechts-Ideen an die Thüren der Gesetzgebung, aber im Jahre 1700 hörten diejenigen, welche die Thüren hätten öffnen können, das Anklopfen noch nicht." (Stölzel, Brandenburg-Preussens Rechtsverwaltung, 1888, Band 1, S. 417). So war zwar der Plan endlich ein 'jus certum' zu schaffen auf Jahre verschoben, die Idee aber, die Prozesse durch eine neue Kammergerichtsordnung abzukürzen, wurde im Jahre 1700 weiter verfolgt. Wenige Tage vor der Abreise des Kurfürsten nach Königsberg zur Krönung zum König in Preussen, schenkte er "dem jungen Königthum Namens der Justiz als Mitgift" (a.a.O. S. 420) eine Kammergerichtsordnung für die Neumark. - Seite 7 mit 2 kl. Fehlstellen im Text, dadurch Verlust von 2 Buchstaben, durchgehend leicht gebräunt. --- Preussen - Recht [Brandenburg Landrecht]
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FRIEDRICH WILHELM II : Publikandum wegen der immediaten Beschwerführungen. Berlin, den 21. May 1799. Magdeburg, gedruckt in der Hänelschen Hofbuchdruckerey, (1799). (4) S., 35,5 x 21,5 cm. | |||
| Bestellnr. / order no. 619 | EUR 120,00 |
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Regelt den Zugang der Untertanen zu ihrem König : "Der schon vorlängst verbotene Mißbrauch, daß ganze Gemeinden ihren Wohnort verlassen, um Suppliquen selbst zu übergeben, kann und soll nicht weiter gestattet werden", ebensowenig die Tatsache, daß von Gewerken oder Gemeinden abgesandte Deputierte "auf Kosten ihrer zurückgebliebenen Mitgenossen, eine herumstreichende Lebensart führen", während sie auf die Antwort des Königs warten. "Außerdem muß ein Jeder sich mit seinen Beschwerden zuerst an die vorgesetzte Behörde wenden". Umgekehrt werden die Behörden aufgefordert "den durch Beschwerführungen zu ihrer Kenntnis gelangenden Verschleppungen abzuhelfen, ungebürliches und pflichtwidriges Benehmen der untergeordneten Behörden nicht ungeahndet zu lassen, die Supplikanten deutlich, vollständig und ausführlich zu bescheiden, und überhaupt alle nöthige Vorkehrungen zu treffen, damit niemand Veranlassung erhalte, die Abstellung gegründeter Beschwerden durch Immediat-Eingaben bewürken zu müssen." --- Preussen - Recht []
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FRIEDRICH WILHELM III. Reglement wegen Zahlung, Erhebung und Controllirung der durch das Edict vom 27. October d. J. verordneten Land-Consumtions-Steuer. Berlin, Georg Decker, 1810. 12 Seiten, (12) S., Seite 13 bis 23, O.-Heftung, 35 x 21 cm. | |||
| Bestellnr. / order no. 1110 | EUR 120,00 |
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Der 1810 zum Staatskanzler ernannte K. A. von Hardenberg setzte die unter von Stein begonnene Reformpolitik fort und leitete seine Reformgesetzgebung ein mit dem Finanzedikt vom 27. Oktober 1810, das das Steuerwesen durch die Abschaffung der ständischen Unterschiede vereinheitlichte und die steuermäßige Trennung von Stadt und Land aufhob. Das hier vorliegende, einen Tag später erschienene Reglement regelt die notwendigen administrativen Maßnahmen insbesondere auch unter dem Aspekt der "Verminderung der Verwaltungs-Kosten". Beiliegend zwei handschriftliche, gesiegelte Steuer-Verpflichtungen aus dem Jahre 1810, zwei Müller betreffend. - Umschlag angestaubt, stellenweise minimale Randläsuren. --- Preussen - Recht [Steuer Steuerpolitik Steuererhebung Steuerreform]
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FRIEDRICH WILHELM III. : Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volks. Vom 22sten Mai 1815. In: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1815. Enthält die Verordnungen vom 26ten Januar 1815 bis zum 9ten November 1815. Mit Inbegriff von 2 Verordnungen aus dem Jahre 1814. Seite 103 - 104. Berlin, Georg Decker, (1815/16). VIII, 207 und 104 S., Leinwand-Band der Zeit, mit rotem, goldgeprägtem Rückenschild (Ecken minimal berieben), gr. 8vo. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 328 | EUR 75,00 |
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Enthält neben dem bis 1848 uneingelösten Verfassungsversprechen zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen aus der Zeit der großen preussischen Reformen. - Stellenweise etwas stckfleckig, Titelblatt mit priv. Besitzvermerk, wohlerhaltenes Exemplar. --- Preussen - Recht [Reformen Verfassungsversprechen]
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FRIEDRICH WILHELM S / KÖNIGES IN PREUSSEN / VERBESSERTES LAND=RECHT / Des Königreichs Preussen / Worinnen Die kleinere Buchstaben des Textes dasjenige / so aus dem vorigen Land=Recht beybehalten / die grössere Buchstaben / was in der Revision geändert oder hinzugethan / die * aber / daß etwas ausgelassen worden / anzeigen. Königsberg, gedruckt in der Königl. Preuß. Hof= und Academisch=Reußnerischen Buchdruckerey, 1721. Großes ausfaltbares Portrait Friedrich Wilhelms, Titelblatt in rot und schwarz, mit großem gest. Wappen, (14), 332 S., (12) Bl. (Register), 276 S., (22) Bl. (Register), 200 S., (9) Bl., (8) Bl. (Allegata zum Text), Pergament-Band der Zeit (Einband leicht fleckig und etwas verzogen, eine Kante stärker berieben), 32,7 x 20 cm. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 265 | EUR 2300,00 |
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"Nach Bereisung der Provinz Preußen (1718) war Friedrich Wilhelm I. zu der Überzeugung gelangt, daß nicht eine Vielzahl einzelner Verordnungen etwas zu bewirken vermochte, sondern nur eine Revision des dort geltenden Landrechts." (Katalog der Ausstellung 'Allg. Landrecht', 1984, S. 14). Im Jahre 1714 hatte er bereits Samuel Cocceji zum Geheimen Justiz- und Ober-Appellations-Gerichts-Rat ernannt und nach Königsberg entsandt, "um im Königreich Preußen für die Aufarbeitung der verschleppten Prozesse zu sorgen und ein beschleunigtes Verfahren einzuführen, in dem alle Prozesse innerhalb eines Jahres durch die Instanzen gebracht werden könnten. Der Verkürzung der Prozesse, die man damals als erste Voraussetzung für die Hebung der finanziellen Leistungskraft der Bevölkerung ansah, sollte auch die Revision des Preußischen Landrechts dienen, die Cocceji bereits 1721 zum Abschluß brachte." (Kleinheyer-Schröder, Deutsche Juristen, S. 59). Obwohl in diesem 'Verbesserten Land=Recht' noch der alte Gedanke der 'Rechtsbesserung' anklingt, ist es schon ein Meilenstein in der Entwicklung der Idee der Rechtssetzung: im Zeitalter des Absolutismus bildet sich das königliche oder landesherrliche Gebot zum Gesetz um, "das bald alle Bereiche der staatlich zu regelnden Rechtsordnung umfasst. Steht die Teritorialgesetzgebung der Landesfürsten im 16. Jahrhundert noch unter dem alten Grundsatz der 'Rechtsbesserung' als 'Reformation' des bestehenden Rechts, so treten diese Gesichtspunkte nun weitgehend zurück. Durch gebotenes 'Gesetz' wird verbindliches Recht geschaffen, der Fürst erwächst zum echten Gesetzgeber. So befiehlt König Friedrich Wilhelm I. von Preußen in seinem 'Preußischen Landrecht' von 1721 seinen Untertanen, "daß sie dieser Unserer Ordnung und Satzung des verbesserten Landrechts nachleben" sollen" (Kaspers, Vom Sachsenspiegel..., 1965, S. 29 f.). - (14), Bl., 332, 276, 200, (43) Bl., Vorsätze fleckig und etwas angerändert, das gestochene Portrait mit verso alt hinterlegten Knickfalten, das Titelblatt mit altem Namenszug und alt gestempelt, sonst nur gering gebräuntes, schönes Exemplar. --- Preussen - Recht [Landrecht]
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GERVINUS, G. G. : Die Preußische Verfassung und das Patent vom 3. Februar 1847. Mannheim, Friedrich Bassermann, 1847. 127 S., O.-Broschur (Umschlag mit Randläsuren, hintere Umschlagseite fehlt), kl. 8vo. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 263 | EUR 100,00 |
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(Kosch, S. 387). Die Schrift wurde sofort in Berlin beschlagnahmt, "das Verbot aber schließlich nach Entscheidung des Oberzensurgerichts wieder aufgehoben." (Houben II, S. 251). - Unbeschnittenes Exemplar. --- Preussen - Recht [Verfassungstheorie Verfassungsgeschichte 1848]
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KAMPTZ, KARL VON : Revidirter Entwurf der bürgerlichen Prozeßordnung für die Preußischen Staaten. Erster Band. Und : Motive zum ersten Band. (Alles Erschienene). Berlin, G. Reimer, 1842. XVI, 72 S., 156 S., 98, 222, 402 S., neuer Pappband im Stil der Zeit mit goldgeprägtem Rückenschild. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 2116 | EUR 300,00 |
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"Die Landverluste in den Napoleonischen Kriegen, die Wiedergewinnung verlorenen und die Erwerbung neuen Gebietes in den Freiheitskriegen hatten eine der bedeutensten Errungenschaften des friederizianischen Staates zunichte gemacht : die Rechtseinheit. ... Man suchte sie dadurch (wieder) herbeizuführen, daß man sämtlichen Gebieten der Monarchie neues Recht gab, und griff daher zu der umständlichen Maßnahme einer revidierten Gesetzgebung ... Mit dem Jahre 1832 begann die Gesetzrevision, der zuliebe sogar das Justizministerium in zwei Ministerien zerlegt wurde, aber das Ziel der Rechtseinheit wurde nicht erreicht ... Nur Einzelergebnisse wurden gezeitigt ...So wurde das Zivilprozeßrecht ... im französischen Sinne reformiert ... Damit war der neue preußische Zivilprozeß entstanden." (Schmidt, Rechtsentwicklung in Preussen, S. 40). - Titelblatt gebräunt und mit verblasstem Stempel, wenige Blätter stark gebräunt, stellenweise leicht fleckig. Selten. --- Preussen - Recht [Prozessrecht]
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KERMES, LUDWIG AUGUST (anonym) : Ausführliche systematische Darstellung der nach der jetzigen Preußischen Staats- und Rechtsverfassung sowohl in Ansehung der vormals unmittelbaren deutschen reichsständischen, jetzt aber unter Königlich Preußischer Hoheit befindlichen standesherrlichen Besitzungen, als auch in Ansehung der Ritter- und adlichen Güter in den Königlich Preußischen Staaten bestehenden Rechte und Gerechtigkeiten, auch sonstigen Rechts- und resp. Lehnsverhältnisse von D. L. A. K. Leipzig, Wilhelm Nauck, 1829. XII, 500 S., schlichter blauer Pappband der Zeit mit dreiseitigem Rotschnitt (das handschriftliche Rückenschild berieben). Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 426 | EUR 220,00 |
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Selten. Der Nebentitel lautet : 'Systematische Anleitung für die Gutsherrschaften in den sämmtlichen königlich preußischen Staaten zur richtigen Beurtheilung und Wahrnehmung ihrer Gutsgerechtsame und sonstigen Rechtsverhältnisse sowohl in Gerichtsbarkeits-, Jagd-, Patronats-, Fideicommiß-, und Lehnsangelegenheiten etc., als auch insonderheit bei der gesetzlich angeordneten Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und bei den Gemeinheitstheilungen mit beigefügter genauer Bezeichnung sämmtlicher deshalb bis mit d. Jahre 1828 ergangenen gesetzlichen Anordnungen. Für die Preußischen Staaten bearbeitet'. Zustand: Frisches, nahezu ungebräuntes und fleckenfreies Exemplar. --- Preussen - Recht [Standesherrschaft Patronatsgeschichte Gutsherrschaft]
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MOTIVE ZU DEM VON DER Deputation vorgelegten Entwurf des Allgemeinen Landrechts. Theil II. Tit. 8. Abschn. 8. Von Wechseln und Abschn. 9. Von Handelsbillets und Assignationen und der Allgemeinen Gerichtsordnung Th. I. Tit. 27. Vom Wechselprozesse. Berlin, 1836. IV, 270 S., schöner marmorierter Pappband im Stil der Zeit, gr. 8vo. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 3004 | EUR 150,00 |
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"Als Manuscript zur Benutzung bei den Berathungen abgedruckt". Titelblatt mit dem Stempel 'Bibliothek der Reichsbank'. Stellenweise zeitgenössische Marginalien. --- Preussen - Recht [LANDRECHTSREVISION Wirtschaftsrecht Handelsrecht]
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PUFENDORF, SAMUEL : De officio hominis, et civis secundum legem naturalem, libri duo, cum Joannis Barbeyracii notis, & examine. Censurae Leibnitiane in calce operis subjunctae. Ex Gallico in Latinum sermonem transtulit Sebastianus Masson. Editio Sexta emendata, et locupletata a Christoph Frid. Ayrmanno. Frankfurt und Leipzig, 1775. XXXII, 398 S., Pergamentband der Zeit mit goldgeprägtem Rückentitel und blau-rot gesprenkeltem Schnitt (Rücken mit sehr kleinen Wurmspuren). | |||
| Bestellnr. / order no. 3188 | EUR 230,00 |
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1673 hatte Pufendorf "die Grundzüge seiner Soziallehre, in einem knappen Kompendium zusammengefasst, als Leitfaden zum Gebrauch für Studenten. ... So lebhaft es um Pufendorf zugegangen war, als er noch wirkte, so still wurde es bald nach seinem Ableben. ... Der Glanz seines Namens wurde erst durch Thomasius, dann durch Christian Wolff verdunkelt. Über diesen beiden Meistern der deutschen Aufklärung vergaß man den ersten Streiter. Im Ausland freilich gewann sein Name hohes Ansehen. Nachdem bereits 1684 ein geistreicher waadtländischer Theologe, Jean Pierre de Crousaz, einen Kurs über Pufendorfs 'De officio hominis et civis' ... veranstaltet hatte, unternahm es sein Schüler, der französische Refugiant Jean de Barbeyrac, das große Naturrechtswerk Pufendorfs ('De Iure Naturae et Gentium') durch eine freie französische Übersetzung, ..., der französisch sprechenden Welt des europäischen Westens (zu eröffnen). Ein Jahr später (1707) leistete Barbeyrac eine französische Version von 'De officiis'." (Wolf, Grosse Rechtsdenker, S. 336 und 364 f.). - Die ersten und letzten Blätter mit kl. Wurmlöchern, 2 Blätter mit kl. papierbedingten Fehlstellen am Rand, vereinzelt leicht stockfleckig. --- Preussen - Recht []
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SAMMELBAND mit 18 kürfürstlichen oder königlichen Verordnungen, Edikten, Rescripten etc. vom Großen Kurfürsten bis zum Soldatenkönig. Späterer Halbpergament-Band im Stil der Zeit mit hübschen marmorierten Decken und dreiseitigem Rotschnitt, Folio. | |||
| Bestellnr. / order no. 242 | EUR 1450,00 |
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Enthält I. von FRIEDRICH WILHELM die 'Chur-Fürstliche Brandenburgische Hinter-Pommerische Hoffgerichts-Ordnung ... revidiret und publiciret 1683', Kolberg, Campe, 1684. Titelblatt verso mit ganzseitigem, prächtigem Wappenholzschnitt, (2), 208, (4) S. II. ders.: Edikt über Kredite, Potsdam, 1687, (6) S. III. von FRIEDRICH III. die 'Churfürstliche Brandenburgische Constitution, Von Lehn= und Außsteur=Sachen Im Herzogthumb Hinter=Pommern und Fürstenthumb Cammin ...', Stargard, J. N. Ernst, 1694. Titelblatt mit ganzseitigem Wappenholzschnitt verso, (2), 52, (4) S. IV. ders.: Rescript zu Lehensfragen, Stargard, 1699, (4) S. V. ders.: Reskript betreffend die Tagesordnung des Hinterpommerschen Landtages im Dezember 1700. Stargard, 1700, (4) S. und Zusatz (1) S. VI. ders.: 'Churfürstl. Brandenburgische Hinter=Pommerische Consistorial Ordnung ...', Stargardt, 1697. Titelblatt verso mit ganzseitigem Wappenholzschnitt, (2), 36, (16) S. VII. FRIEDRICH WILHELM I. 'Seiner Königlichen Majestät in Preußen ... vor dero Chur=Marck Brandenburg Verfaßte Criminal-Ordnung', Berlin, Nicolai, 1717. (8), 88 S. und (4) S. Ergänzungen von 1720. VIII. 'In Sachen des Königlichen Preußischen Fisci, contra: Den gewesenen Geheimbten=Rath / und Maitre de Requêtes Friederich Hamrath', (1708), 30 S. IX. von FRIEDRICH WILHELM die 'Königliche Preußische Ordnung von Vormündern und Vormundschafften', Berlin, Nicolai, 1718, (18), 79 S. in 8vo. X. ders.: 'Edict, Wegen der Depositionen...', Stargard, 1719, (8) S. XI. ders.: 'Allg. Edict, Wegen Abkürtzung Derer Inquisitions-Processe, und Abstellung Verschiedener Mißbräuche.' Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1724), (8) S. XII. ders.: 'Patent, Daß Niemand Er sey wer er wolle, Mit Seinen Klagen Die geordnete Erste Instantzien vorbey gehen soll', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1726), (4) S. XIII. ders.: 'Neu=verbesserte Generale Zoll=Rolle ...', Alten=Stettin, J. F. Spiegel, (1727), (36) S. XIV. ders.: 'Edict, Daß keine andere Memoriala Und Suppliquen, Als die von recipirten Advocaten und Procuratoren Unterschrieben sind, Übergeben und angenommen werden sollen', Alten=Stettin, J. F. Spiegel, (1729), (4) S. XV. ders.: 'Geschärfftes Edict, daß Keine Klagen oder Wechsel, über Spiel=Schulden, Bey denen Gerichten ... angenommen werden', Stettin, J. F. Spiegel, 1731, (4) S. XVI. ders.: 'Königlich=Preußische allgemeine Ordnung Und Declaration, Wie die Inquisitions- Und Criminal-Processe ... Auf das kürtzeste und legaleste sollen ... zu Ende gebracht werden', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1732), (8) S., (2) Bl. Ergänzungen und (2) Bl. Berichtsformulare. XVII. 'FRIEDRICH WILHELMS Königs in Preussen neue Proceß=Ordnung ..', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1733), (42) S., gezeichnet Cocceji und XVIII. ders.: 'Bescheid, Wie es bey Übergebung der Appellationen, ... gehalten werden soll', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1734), (8) S. Der Sammelband dokumentiert eindrucksvoll die mit der Regierung des Großen Kurfürsten beginnenden Bemühungen um die Schaffung der Rechtseinheit, Überwindung des landschaftlichen Sondergeistes und Durchsetzung der Idee des Gesamtstaates auch gegen den Widerstand der Stände. Während die Gerichtsordnungen zeigen, wie sich gerade in der Zivilrechtspflege der ständische Privilegiengeist zu konservieren wußte, griff "auf dem Gebiete der Strafrechtspflege ... der werdende Polizeistaat immer energischer durch. Das private Anklageverfahren war mit der neuen Staatsauffassung nicht mehr vereinbar. So sehr die Stände es auch zu erhalten suchten, ... das Inquisitionsverfahren verdrängte in allen Landesteilen den Akkusationsprozeß. ... Friedrich Wilhelm I. verhalf (ihm) zum endgültigen Siege durch den Erlaß der Kriminalordnung von 1.3.1717; sie galt zunächst nur für die Mark, wurde aber alsbald auch auf sämtliche anderen Landesteile ausgedehnt. So gelangten die preußischen Lande ... zuerst in strafprozessualer Hinsicht zur Rechtseinheit." (Schmidt, Rechtsentwicklung in Preußen, S. 22). Zum anderen zeigt sich in der Sache Preußischer Staat contra Friederich Hamrath, welche Anforderungen an einen preussischen Beamten gestellt wurden. Die Krone empfand ihr Ansehen durch die überaus nachlässige Amtsführung ihres Maitre de Requêtes Hamrath als schwer beschädigt an, weil das Vertrauen der Bittsteller in die Fürsorge des Königs untergraben worden war. Hamrath hatte auswärtige Bittsteller wochenlang auf eine Entscheidung warten lassen; schriftliche Bittgesuche stapelten sich zu Tausenden unbearbeitet in seinen Räumen.- Teilweise etwas gebräunt und mäßig wasserrandig, anfangs einige Blätter angeschmutzt, stellenweise alte Marginalien, wenige Seiten mit kl. Wurmspur. --- Preussen - Recht [Pommern Zivilrecht Strafrecht]
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STÄDTEORDNUNG - Ordnung für sämmtliche Städte der Preußischen Monarchie. Nebst Instruktion Behufs der Geschäftsführung der Stadtverordneten bei ihren ordnungsmäßigen Versammlungen. Königsberg den 19ten November 1808. Berlin, G. Decker, (um 1808). 78 S., Heftstreifen-Broschur der Zeit in einer neuen Pappkassette (die erste und letzte Seite etwas tintenfleckig). | |||
| Bestellnr. / order no. 5231 | EUR 950,00 |
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"Am 9. November 1808 legten die Staatsminister Freiherr von Schroetter und Freiherr vom Stein dem König die Städteordnung zur Unterschrift vor. Diese sollte, so führten die Verfasser aus, die Teilnahme der Bürgerschaft an dem Gemeinwesen, die einst bestanden hatten,inzwischen aber verlorengegangen waren, erneut erwecken. Die ungünstigen Veränderungen in den städtischen Verfassungen seien durch die zunehmende Vormundschaft der Kriegs- und Domänenkammern hervorgerufen worden; auch das Allgemeine Landrecht habe diese Einmischung ausdrücklich bestimmt. Der Wille der Bürgerschaft sei nie zuerfahren gewesen. Schroetter und Stein empfahlen, die neue Städteordnung nicht sofort in allen Städten einzuführen, sondern mit dem 1. Januar 1809 in Königsberg und Elbing zu beginnen. Am 19. November 1808 vollzog Friedrich Wilhelm III. Die Städteordnung und genehmigte deren Publikation in allen Städten der Monarchie. Ihre Bekanntgabe erfolgte am 6. Dezember 1808 in der "Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen". Sie wurde jedoch auch in billigen Einzeldrucken veröffentlicht. Den von der Bürgerschaft gewählten Stadtverordneten wurde nunmehr ein wesentlicher Anteil an der gesetzgeberischen Gewalt und an der Steuerbewilligung zugestanden, obwohl dem Staat die oberste Aufsicht über die Städte verblieb. Aus ihrer Mitte wählten die Stadtverordneten die unbesoldeten Magistratspersonen, Bürgermeister und Kämmerer für sechs Jahr, die besoldeten Beamten auf zwölf Jahre. Ziel der Städteordnung sei, so heißt es in der Präambel, "in der Bürgergemein(d)e einen festen Vereinigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine tätige Einwirkungauf die Verwaltungdes Gemeinwesens beizulegen und durch diese Teilnahme Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten." Alle der Städteordnungen zuwiederlaufenden Gesetze und Vorschriften, namentlich die auf die Städte bezüglichen Stellen des Allgemeinen Landrechts, wurden aufgehoben. (Katalog 'Allg. LR.' S. 98) - Innen leicht gebräunt, vereinzelt stockfleckig, Titelblatt mit Eckausriß, 4 Bl. mit Knickspuren. --- Preussen - Recht [Befreiungskriege Reformen]
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STAHL, J. : Ausführungen über das Ehescheidungs-Gesetz. Berlin, Wilhelm Hertz, 1855. 56 S., Original-Heftstreifen-Broschur (minimal gebräunt, mit leichten Randläsuren und Rücken mit Fehlstellen), kl. 8vo. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 6904 | EUR 50,00 |
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Innen leicht stockfleckig. --- Preussen - Recht []
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WIGAND, PAUL : Die Provinzialrechte der Fürstenthümer Paderborn und Corvey in Westphalen nebst ihrer rechtsgeschichtlichen Entwickelung und Begründung aus den Quellen dargestellt. Erster Band (von drei Bänden). Leipzig, F. A. Brockhaus, 1832. (4), XIV, 402 S., marmorierter Pappband der Zeit mit rotem, goldgeprägtem Rückenschild und dreiseitigem rotgesprenkeltem Schnitt (Ecken bestossen). Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 7246 | EUR 70,00 |
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Die Paginierung der Seiten I-XIV ist falsch (Druckfehler). --- Preussen - Recht [Provinzialrecht Westfalen Rechtsgeschichte]
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ZSCHACKWIZ, JOH. EHRENFRIED : Einleitung zu denen vornehmsten Rechts-Ansprüchen, derer Gecrönten hohen Häupter und anderer Souverainen in Europa. Erster Band (von drei Bänden). Frankfurt und Leipzig, Carl Friedrich Jungnicol, 1733. (10) Bl., 476 (richtig: 562) S., (1) Bl., dekorativer Ganzleder-Band der Zeit, Rücken auf fünf unechten Bünden, zwei goldgeprägte Rückenschilder, reiche Rückenvergoldung, dreiseitiger Rotschnitt, marmorierte Vorsätze (Ecken etwas berieben), 17,3 x 10,5 cm. Erste Ausgabe. | |||
| Bestellnr. / order no. 2870 | EUR 150,00 |
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Der vorliegende erste Band behandelt zunächst Rechtsansprüche überhaupt, dann die inner- und außereuropäischen Rechtsansprüche der Souveräne im Deutschen Reich, in Österreich, Frankreich, Dänemark, Schweden, Groß-Britannien, des Hauses Hannover, in Spanien, Portugal, Brandenburg-Preussen (ausführlich auf Seite 259 bis 344), Polen, Rußland, Sachsen, Bayern, des Markgräflich-Brandenburgischen Hauses, der Herrscher der Häuser Hessen, Hollstein, Lothringen, Pfaltz, Anhalt, Baden, Württemberg und Mecklenburg. - Innendeckel mit dem Wappen-ex-libris der Bibliotheca Seckendorfiana, auch innen schönes Exemplar. --- Preussen - Recht [Völkerrecht Brandenburg Preussen Rechtsgeschichte Herrschaftsansprüche]
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